Wohnflächenberechnung nach WoFlV: was zählt – und was nicht
Die Wohnfläche steht in fast jedem Miet- und Kaufvertrag – und weicht überraschend oft von der Realität ab. Wie sie korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt wird und worauf es dabei ankommt, zeigt dieser Beitrag.
Warum die Wohnfläche so wichtig ist
Die Wohnfläche ist Grundlage für Miethöhe, Nebenkostenabrechnung und Kaufpreis. Abweichende Angaben sind ein häufiger Streitpunkt: Weicht die tatsächliche Fläche deutlich von der vereinbarten ab, kann das mietrechtlich relevant sein. Eine nachvollziehbare Berechnung schafft für alle Beteiligten Klarheit.
Nach welchen Regeln wird gerechnet?
Für Wohnraum ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Sie ist von der DIN 277 zu unterscheiden, die Grund- und Nutzflächen anders definiert. Weil beide Regelwerke unterschiedliche Ansätze verfolgen, ergeben sich häufig voneinander abweichende Flächenwerte – entscheidend ist, welches Regelwerk vertraglich gilt.
Dachschrägen und Raumhöhen
Bei Räumen mit Dachschrägen wird nach lichter Höhe angerechnet:
- Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m zählen voll (100 %),
- Flächen mit 1 m bis unter 2 m zur Hälfte (50 %),
- Flächen unter 1 m gar nicht (0 %).
Gerade bei Dachgeschosswohnungen führt das dazu, dass die anrechenbare Wohnfläche spürbar kleiner ausfällt als die reine Grundfläche.
Balkone, Terrassen und Wintergärten
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel (25 %), höchstens zur Hälfte (50 %) angerechnet. Unbeheizte Wintergärten zählen zur Hälfte, beheizte voll. Die konkrete Anrechnung hängt von Lage und Qualität ab und ist im Einzelfall zu würdigen.
Was nicht zur Wohnfläche zählt
Nicht zur Wohnfläche gehören insbesondere Zubehörräume wie Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Auch Geschäftsräume bleiben außen vor.
Präzises Aufmaß als Grundlage
Eine belastbare Wohnflächenberechnung beginnt mit einem sauberen Aufmaß vor Ort. Ich arbeite dabei mit digitaler Messtechnik – Laser-Entfernungsmesser und LiDAR-gestütztem Aufmaß –, sodass die Flächen nachvollziehbar hergeleitet und die einzelnen Anrechnungen transparent dargestellt werden.
Wann eine sachverständige Berechnung sinnvoll ist
Sinnvoll ist eine Ermittlung insbesondere bei unklaren oder abweichenden Flächenangaben, vor Vermietung oder Mietanpassung und beim Kauf oder Verkauf. Sie ergänzt sich gut mit einer Kaufberatung, wenn ohnehin der Zustand geprüft wird.