Plan- und Sachverständigenbüro WannerPlan- und Sachverständigenbüro Wanner

Start · Journal · Aufmaß & Fläche

Aufmaß & Fläche

Wohnflächenberechnung nach WoFlV: was zählt – und was nicht

Fachbeitrag · ca. 5 Min. Lesezeit

Die Wohnfläche steht in fast jedem Miet- und Kaufvertrag – und weicht überraschend oft von der Realität ab. Wie sie korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt wird und worauf es dabei ankommt, zeigt dieser Beitrag.

Warum die Wohnfläche so wichtig ist

Die Wohnfläche ist Grundlage für Miethöhe, Nebenkostenabrechnung und Kaufpreis. Abweichende Angaben sind ein häufiger Streitpunkt: Weicht die tatsächliche Fläche deutlich von der vereinbarten ab, kann das mietrechtlich relevant sein. Eine nachvollziehbare Berechnung schafft für alle Beteiligten Klarheit.

Nach welchen Regeln wird gerechnet?

Für Wohnraum ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) maßgeblich. Sie ist von der DIN 277 zu unterscheiden, die Grund- und Nutzflächen anders definiert. Weil beide Regelwerke unterschiedliche Ansätze verfolgen, ergeben sich häufig voneinander abweichende Flächenwerte – entscheidend ist, welches Regelwerk vertraglich gilt.

Dachschrägen und Raumhöhen

Bei Räumen mit Dachschrägen wird nach lichter Höhe angerechnet:

Gerade bei Dachgeschosswohnungen führt das dazu, dass die anrechenbare Wohnfläche spürbar kleiner ausfällt als die reine Grundfläche.

Balkone, Terrassen und Wintergärten

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel (25 %), höchstens zur Hälfte (50 %) angerechnet. Unbeheizte Wintergärten zählen zur Hälfte, beheizte voll. Die konkrete Anrechnung hängt von Lage und Qualität ab und ist im Einzelfall zu würdigen.

Was nicht zur Wohnfläche zählt

Nicht zur Wohnfläche gehören insbesondere Zubehörräume wie Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen. Auch Geschäftsräume bleiben außen vor.

Präzises Aufmaß als Grundlage

Eine belastbare Wohnflächenberechnung beginnt mit einem sauberen Aufmaß vor Ort. Ich arbeite dabei mit digitaler Messtechnik – Laser-Entfernungsmesser und LiDAR-gestütztem Aufmaß –, sodass die Flächen nachvollziehbar hergeleitet und die einzelnen Anrechnungen transparent dargestellt werden.

Wann eine sachverständige Berechnung sinnvoll ist

Sinnvoll ist eine Ermittlung insbesondere bei unklaren oder abweichenden Flächenangaben, vor Vermietung oder Mietanpassung und beim Kauf oder Verkauf. Sie ergänzt sich gut mit einer Kaufberatung, wenn ohnehin der Zustand geprüft wird.

Wohnfläche nachvollziehbar ermitteln lassen

Klarheit über die tatsächliche Wohnfläche nach WoFlV – als belastbare Grundlage für Miete, Kauf oder Verkauf.

Wohnflächenberechnung anfragen →

Häufige Fragen

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel (25 %) angerechnet, höchstens zur Hälfte (50 %). Die genaue Anrechnung hängt vom Einzelfall ab.
Wie werden Dachschrägen angerechnet?
Nach lichter Höhe: mindestens 2 m zählen voll, 1 m bis unter 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Dadurch fällt die Wohnfläche in Dachgeschossen oft kleiner aus als die Grundfläche.
Worin unterscheidet sich die WoFlV von der DIN 277?
Die WoFlV regelt die Wohnfläche für Wohnraum, die DIN 277 die Grund- und Nutzflächen. Beide Ansätze führen häufig zu unterschiedlichen Werten – maßgeblich ist, welches Regelwerk vertraglich vereinbart ist.
Was, wenn meine Wohnfläche von der Angabe abweicht?
Abweichungen sind ein häufiger Streitpunkt. Eine nachvollziehbare Berechnung schafft Klarheit; bei erheblichen Abweichungen kann die Angabe auch rechtlich Bedeutung haben.