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Kaufberatung

Immobilie kaufen: Worauf Sie vor dem Kauf achten sollten

Fachbeitrag · ca. 5 Min. Lesezeit

Ein Immobilienkauf ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens – und viele Mängel zeigen sich erst nach dem Einzug. Eine unabhängige Kaufberatung schafft vor der Unterschrift Klarheit über den tatsächlichen Zustand.

Warum eine Kaufberatung sinnvoll ist

Exposé und Besichtigung vermitteln nur einen ersten Eindruck. Ein fachkundiger Blick erkennt Anzeichen, die Laien häufig entgehen – und ordnet sie realistisch ein. Das schützt vor teuren Überraschungen und stärkt zugleich Ihre Position in der Preisverhandlung.

Was bei einer Kaufberatung geprüft wird

Im Rahmen einer Begehung werden die zugänglichen Bereiche in Augenschein genommen, insbesondere:

Soweit im Rahmen des Ortstermins feststellbar, werden die Beobachtungen eingeordnet und mögliche Folgekosten grob abgeschätzt.

Unterlagen nicht vergessen

Neben dem baulichen Zustand lohnt der Blick in die Unterlagen: Grundriss und Wohnfläche, Energieausweis, Nachweise zu Modernisierungen sowie – bei Eigentumswohnungen – Protokolle der Eigentümerversammlung und die Höhe der Rücklagen. Abweichende Flächenangaben lassen sich über eine sachverständige Prüfung klären.

Typische Fallstricke

Häufig unterschätzt werden feuchtebelastete Keller, sanierungsbedürftige Dächer, veraltete Haustechnik und energetische Defizite. Solche Punkte müssen kein Ausschlusskriterium sein – sie sollten aber bekannt und im Kaufpreis berücksichtigt sein.

Energetische Aspekte – der Blick des Energieberaters

Als zertifizierter Energieberater beziehe ich in die Kaufberatung ausdrücklich auch den energetischen Zustand des Gebäudes ein. Gerade bei älteren Häusern entscheidet die energetische Qualität oft über erhebliche Folgekosten – von der Dämmung über die Fenster bis zur Heiztechnik.

Eingeordnet werden dabei insbesondere:

Gesetzliche Pflichten nicht übersehen

Beim Eigentümerwechsel können nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, vormals GEG) bestimmte Nachrüstpflichten auf den Käufer übergehen – in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang. Dazu zählen vor allem die Dämmung einer nicht ausreichend gedämmten obersten Geschossdecke (alternativ des Dachs) sowie die Dämmung zugänglicher, ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Die frühere 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen und die Austauschpflicht für sehr alte Heizkessel sind mit dem GModG entfallen. Ob und in welchem Umfang Pflichten bestehen, hängt vom konkreten Gebäude ab; Ausnahmen – etwa bei Denkmalschutz oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit – sind möglich und im Einzelfall zu prüfen. Eine ausführliche Einordnung finden Sie im Beitrag Sanierungspflichten beim Hauskauf 2026.

Weil diese Punkte spürbar auf Folgekosten und Kaufpreis wirken, gehören sie in eine fundierte Kaufentscheidung. Als Energieberater ordne ich den energetischen Zustand ein und erstelle auf Wunsch auch einen Energieausweis oder einen Sanierungsfahrplan.

Der Ablauf

Nach kurzer Abstimmung des Anliegens erfolgt die gemeinsame Begehung vor Ort. Anschließend erhalten Sie eine nachvollziehbare Einordnung der Feststellungen – rechtzeitig vor dem Notartermin, damit Sie Ihre Entscheidung auf einer belastbaren Grundlage treffen können.

Immobilie vor dem Kauf prüfen lassen

Unabhängige Einschätzung des Zustands vor der Unterschrift – für eine sichere Entscheidung und eine starke Verhandlungsposition.

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Häufige Fragen

Wann sollte die Kaufberatung stattfinden?
Idealerweise vor dem Notartermin, damit die Feststellungen noch in die Entscheidung und die Preisverhandlung einfließen können.
Werden auch versteckte Mängel gefunden?
Beurteilt werden die beim Ortstermin zugänglichen und sichtbaren Bereiche. Verdeckte Mängel lassen sich ohne Bauteilöffnung nicht immer feststellen; entsprechende Hinweise werden jedoch benannt.
Lohnt sich eine Kaufberatung finanziell?
In der Regel ja: Bereits ein erkannter größerer Mangel oder ein begründeter Preisnachlass übersteigt die Kosten der Beratung meist deutlich.
Welche energetischen Pflichten kommen beim Hauskauf auf mich zu?
Nach dem aktuellen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, seit dem 29. Juli 2026) können beim Eigentümerwechsel vor allem zwei Nachrüstpflichten auf Käufer übergehen: die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs sowie die Dämmung zugänglicher, ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen – in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang. Die frühere 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen und die Austauschpflicht für alte Kessel sind entfallen. Ob Pflichten bestehen, hängt vom konkreten Gebäude ab; Ausnahmen sind möglich.