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Kostenloser Rechner · Orientierung nach ImmoWertV

Restnutzungsdauer-Rechner

Ermitteln Sie orientierend die Restnutzungsdauer (RND) eines Wohngebäudes – getrennt nach rein rechnerischer und sachverständig angepasster Betrachtung unter Berücksichtigung von Modernisierungen. Der Rechner ersetzt keine gutachterliche Beurteilung.

  1. 01Gebäude angeben
  2. 02Zustand wählen
  3. 03Modernisierungen markieren
01

Gebäude

02

Instandhaltungszustand

03

Durchgeführte Modernisierungen

Ergebnisca. – Jahre ↓
Wie wird gerechnet?

Die rechnerische Restnutzungsdauer ergibt sich aus der üblichen Gesamtnutzungsdauer (GND) abzüglich des Gebäudealters. Diese rein rechnerische Betrachtung bildet den tatsächlichen baulichen und wirtschaftlichen Zustand jedoch nur eingeschränkt ab.

Für die sachverständig angepasste Restnutzungsdauer werden durchgeführte Modernisierungen berücksichtigt. Jedes Modernisierungselement ist mit Punkten gewichtet (max. 20). Aus dem Modernisierungsgrad und dem Instandhaltungszustand wird ein reduziertes „modernisierungsbedingtes Alter“ abgeleitet, das die angepasste Restnutzungsdauer erhöht. Angesetzt werden dabei:

  • eine sinnvolle Obergrenze (auch ein umfassend modernisiertes Gebäude erreicht nicht den Zustand eines Neubaus),
  • eine Mindest-Restnutzungsdauer für weiterhin nutzbare Gebäude,
  • der Grundsatz, dass Modernisierungen die Restnutzungsdauer verlängern, altersbedingte Defizite sie verkürzen.

Das Ergebnis ist ein Orientierungswert. Die tatsächliche Restnutzungsdauer ist im Einzelfall unter Würdigung von Bauzustand, Bauteilen, technischer Ausstattung und wirtschaftlicher Nutzbarkeit sachverständig zu beurteilen.

HinweisDieser Rechner dient der überschlägigen Orientierung und ersetzt kein Gutachten. Für die Vorlage beim Finanzamt (z. B. zur Abschreibung / AfA) oder gegenüber Dritten ist eine sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer erforderlich, die den Zustand vor Ort einbezieht. Die verwendeten Gesamtnutzungsdauern orientieren sich an den üblichen Ansätzen nach ImmoWertV und können im Einzelfall abweichen.

Restnutzungsdauer-Gutachten

Nachvollziehbar ermittelt, für Finanzamt und Dritte verwertbar.

Als zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024) ermittle ich die Restnutzungsdauer auf Grundlage einer Ortsbesichtigung und nach den Grundsätzen der ImmoWertV – im Raum Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und darüber hinaus.

Unverbindlich anfragen →